Für die Anerkennung der Zusatzqualifikation Herzinsuffizienz wird je Antrag eine Bearbeitungsgebühr fällig. Diese wird durch die DGK an den jeweiligen Antragsteller berechnet.
Gebührenübersicht
Anerkennung | Bearbeitungsgebühr |
Kandidaten im Rahmen der Übergangsregelung | 350 € |
Rezertifizierung Kandidaten | Gebühr wird noch benannt |
Die vorgenannte Gebühr versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.