Zur Erlangung der Zusatzqualifikation Interventionelle Kardiologie wurde erfahrenen Kardiologen eine Übergangsregelung (Fristende: 31.08.2014) eingeräumt. Da diese Frist verstrichen ist, kann eine Beantragung im Rahmen der Übergangsregelung nicht mehr erfolgen.
Gültigkeit der Zertifikate
Bitte beachten Sie, dass alle befristeten curricularen An-erkennungen der DGK eine Gültigkeit von sieben Jahren haben. Dies betrifft sowohl alle persönlichen Anerkennungen von Zusatzqualifikationen als auch Anerkennungen von Stätten und deren Leitern/stellvertretenden Leitern.
Zertifizierte Stätten
Hier finden Sie eine Karte der Zertifizierten IK Stätten
